Unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen in den Schulen
Vor einiger Zeit stellte ich zufällig fest, dass einer meiner Berufsschüler ausführliche Kommentare mit kritischen Äusserungen über sämtliche in seiner Klasse unterrichtenden Lehrkräfte auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte. Auch wenn keine Fotos zu den Kommentaren hinzugefügt wurden, ist dieses Vorgehen aus Datenschutzgründen sehr problematisch.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basellandschft schreibt in seinem Mitteilungsblatt vom Mai 2006 Folgendes:
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen haben Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeit auch in der Schule geschützt wird. Dies gilt nicht nur gegenüber der Schulleitung, Lehrpersonen, Schulbehörden oder speziellen Schuldiensten, sondern auch gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern selbst. Immer häufiger kommt es vor, dass durch die neuen Kommunikationsmöglichkeiten in unerlaubter Weise Ton- und Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrpersonen durch andere Schülerinnen und Schüler ohne deren Einwilligung gemacht werden. Problematisch wird dies insbesondere, wenn solche Aufnahmen mit Kommentaren kombiniert im Internet erscheinen (z.B. auf Websites von Schülerinnen und Schülern). Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schulleitung und den Lehrpersonen darauf hinzuweisen, dass in solchen Fällen die Persönlichkeit der Betroffenen in schwerer Weise verletzt wird und dass Verleumdung, Ehrverletzung oder Beleidigung strafbare Handlungen sind. Es ist zu empfehlen, dass die Schulen klare Regeln aufstellen, ob und wie Mobiltelefone oder andere Geräte mit digitaler Kamera und/oder Videoaufzeichnungen auf dem Schulareal verwendet werden dürfen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht können die Betroffenen bei unerlaubten Bild- und Tonaufnahmen klagen und vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit geltend machen.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basellandschft schreibt in seinem Mitteilungsblatt vom Mai 2006 Folgendes:
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen haben Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeit auch in der Schule geschützt wird. Dies gilt nicht nur gegenüber der Schulleitung, Lehrpersonen, Schulbehörden oder speziellen Schuldiensten, sondern auch gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern selbst. Immer häufiger kommt es vor, dass durch die neuen Kommunikationsmöglichkeiten in unerlaubter Weise Ton- und Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrpersonen durch andere Schülerinnen und Schüler ohne deren Einwilligung gemacht werden. Problematisch wird dies insbesondere, wenn solche Aufnahmen mit Kommentaren kombiniert im Internet erscheinen (z.B. auf Websites von Schülerinnen und Schülern). Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schulleitung und den Lehrpersonen darauf hinzuweisen, dass in solchen Fällen die Persönlichkeit der Betroffenen in schwerer Weise verletzt wird und dass Verleumdung, Ehrverletzung oder Beleidigung strafbare Handlungen sind. Es ist zu empfehlen, dass die Schulen klare Regeln aufstellen, ob und wie Mobiltelefone oder andere Geräte mit digitaler Kamera und/oder Videoaufzeichnungen auf dem Schulareal verwendet werden dürfen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht können die Betroffenen bei unerlaubten Bild- und Tonaufnahmen klagen und vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit geltend machen.
Ihr
Beat Hinnen
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